Führerschein Klasse L17

Wer nicht bis 18 auf den Führerschein warten will, kann schon mit 16 ein Auto lenken und bereits mit 17 alleine Auto fahren.

Ausbildungsphase und Prüfung

Schritt 1: Anmeldung bei einer Fahrschule: Kurs ab dem 16. Geburtstag möglich
Schritt 2: Grundausbildung in der Fahrschule: 26 Einheiten Theorie und 12 Einheiten Praxis
Schritt 3: Ausbildungsfahrten mit Begleitperson: 3 Praxisblöcke zu je 1.000 km, jeweils verteilt auf zumindest 2 Wochen (mit Fahrtenprotokoll)
Voraussetzungen für das Ausbildungsfahrzeug:
PKW oder Kombi "L17"-Schild vorne und hinten gut sichtbar angebracht Tafel mit Aufschrift "Ausbildungsfahrt"

Wer darf Begleiter sein?
Eine oder zwei Personen, die wahlweise (oder gemeinsam) die Fahrten mit dem Bewerber absolvieren.
Die Person muss in einem Naheverhältnis zum Bewerber stehen (z.B. Familie).
Handelt es sich nicht um eine erziehungsberechtigte Person, muss deren Zustimmung eingeholt werden.

Voraussetzungen für die Begleitperson:
Besitz eines B-Führerscheins seit mindestens 7 Jahren. Der Bewilligungsbescheid ist mitzuführen.

Schritt 4: Begleitende Schulung in der Fahrschule für Schüler und Begleiter nach jeweils 1.000 Kilometern: Besprechen der Lerninhalte und Erfahrungen mit geschultem Fahrlehrer gemeinsame "Ausbildungsfahrt"
Schritt 5: Nach mind. 3.000 km Fahrpraxis: Perfektionsschulung und Perfektionsfahrt, das heißt 6 Einheiten Theorie klassenspezifisch und 3 weitere Fahrstunden.
Schritt 6: Frühestens mit 17 Jahren theoretische und praktische Führerscheinprüfung

Probezeit: Es besteht eine Probezeit bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. In dieser Zeit gilt Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille).
Bei schweren Verstößen innerhalb der Probezeit (z.B. Fahrerflucht, Geschwindigkeitsdelikte, Vorrangverletzung etc.) wird von der Behörde eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet.
Dadurch verlängert sich die Probezeit um ein Jahr.
Derzeit gilt der "L17" B-Führerschein bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland, Großbritannien, Nordirland und Dänemark.

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